GEG Erklaerung - Heizerfahrung Splitklima

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GEG Erklaerung

Wenn die Wärmepumpe finanziell nicht machbar ist – Ihre Rechte und Möglichkeiten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wenn Sie sich als Eigentümer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen keine Wärmepumpe leisten können, berücksichtigt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Ihre Situation ausdrücklich. Es besteht keine Verpflichtung, sofort eine neue, teure Heizung einzubauen. Bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden. Ein Austausch wird in der Regel erst dann relevant, wenn die Heizung irreparabel defekt ist oder ohnehin ersetzt werden soll. Selbst dann gibt es Übergangsregelungen, die verhindern, dass Eigentümer kurzfristig finanziell überfordert werden.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Härtefallregelung nach § 102 GEG. Diese greift immer dann, wenn der Heizungstausch für den Eigentümer eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellen würde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Einkommen zu niedrig ist, keine Finanzierung möglich ist oder die Investitionskosten auch unter Berücksichtigung staatlicher Förderungen nicht tragbar sind. In solchen Situationen kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Die zuständige Behörde prüft dann individuell, ob eine „unbillige Härte“ vorliegt. Wird der Antrag bewilligt, kann die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung ausgesetzt oder angepasst werden.

Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass es umfangreiche staatliche Förderprogramme gibt, die den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme deutlich günstiger machen können. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 70 Prozent der Kosten übernommen werden, insbesondere bei niedrigem Einkommen. Dennoch kann auch der verbleibende Eigenanteil für manche Haushalte zu hoch sein.


Falls eine neue Heizung erforderlich wird, gibt es zudem Alternativen zur klassischen Wärmepumpe. Dazu zählen beispielsweise Klimasplitgeräte, die ebenfalls zum Heizen genutzt werden können und in der Anschaffung oft günstiger sind. Auch schrittweise Lösungen oder Kombinationen verschiedener Heizsysteme können infrage kommen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Es wird empfohlen, eine unabhängige Energieberatung in Anspruch zu nehmen, etwa bei der Verbraucherzentrale. Dort erhalten Eigentümer Unterstützung bei der Einschätzung ihrer individuellen Situation, bei der Auswahl geeigneter Heizsysteme sowie bei der Beantragung von Fördermitteln und möglichen Befreiungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass niemand gezwungen ist, sich finanziell zu überfordern, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das Gebäudeenergiegesetz enthält bewusst Regelungen, die soziale Härten vermeiden sollen. Wer sich eine Wärmepumpe nicht leisten kann, hat rechtliche Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten oder von den Vorgaben befreit zu werden. (Autor Uwe Schöne)
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